BAUEN heißt einander VERTRAUEN!  btn_weiterlesen.png

Pagitsch

Finanzierung und Förderung

 

Wir informieren Sie gerne persönlich über...

 

·       Finanzierung

·       Verträge

·       Bauabwicklung und Fertigstellung

·       Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?

·       Förderung für die Errichtung von Eigenheimen nach dem Stmk. Wohnbauförderungsgesetz 1993

·       Art der Förderung

 

Finanzierung

 

Wir vereinbaren gerne Finanzierungstermine, um Ihnen Finanzierungsmöglichkeiten vorstellen zu können. Basis für die Berechnung der Finanzierung sind die Förderrichtlinien des Landes Steiermark.

 

FIN4YOU Finanzdienstleistung

DI Gunnar Michelitsch

Vermögensberater

Opernring 11/1

8010 Graz

 

Mob.+43(0) 664/4414976

E-Mail: office@fin4you.at

 

 

Verträge

 

Hauseigentümer kann sowohl eine Einzelperson, wie auch ein Ehepaar oder Lebenspartner werden. Nach telefonischer Vormerkung werden wir, sofern Sie es wünschen, einen Termin zur Finanzierung vereinbaren. Ist die Finanzierung geklärt und haben Sie sich für ein Haus entschieden, vereinbaren wir einen Termin zur Unterzeichnung eines Kaufvertrages für das Haus und eines Kaufvertrages für das Grundstück.

 

Zahlungsmodalität vom Käufer:

Der Grundstückskauf erfolgt unabhängig und direkt mit dem Grundstücksbesitzer bei Vertragsabschluß zu 100%. Die Zahlungen des Ziegelmassivhauses erfolgen nach Leistungsfortschritt. Die Kosten für die Vertragserrichtung hat der zukünftige Hauseigentümer selbst zu tragen. Zusätzlich ist eine Bankgarantie eines inländischen Kreditinstitutes beizubringen.

 

Bauabwicklung und Fertigstellung

 

Nach Vorliegen einer unwiderruflichen Zahlungszusage oder einer Bankgarantie eines inländischen Kreditinstitutes und der Genehmigung des Einreichplanes durch die örtliche Baubehörde benötigt die Baufirma ca. 6-8 Monate zur Fertigstellung des Hauses im vertraglich festgelegten Leistungsumfang.

 

 

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?

 

·       Eigenheime müssen ganzjährig bewohnt sein.

·       Eine Bestätigung über die Durchführung einer bautechnischen Energieberatung von einer geeigneten Einrichtung (Energieberatungsstelle) ist vorzulegen.

·       Der Raumwärmebedarf darf bei einem Wohnhaus mit durchschnittlicher Wohnnutzfläche von 130 m² 60 kWh je m² und Jahr nicht überschreiten.

·       Die Beheizung mit fossilen Brennstoffen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen sollen in Zukunft nur mit Zustimmung des Landesenergiebeauftragten möglich sein. Zum Beispiel in städtischen Kernzonen (Dachgeschossausbau) bzw. dann, wenn bereits vor dem 1. September 2002 eine vertragliche Bindung für die Wärmeversorgung mit fossilen Brennstoffen eingegangen wurden oder Versorgungs- bei und Verteilungseinrichtungen für Gas, welche vor dem 1. September 2002 gebaut worden sind.

·       Es gibt keine Nutzflächen-Obergrenze.

·       Der Bewerber muss über ausreichende Mittel verfügen.

·       Die Anteile der Baukosten, die nicht gefördert werden, müssen durch Eigenmittel, Eigenleistungen oder Darlehen abgedeckt sein. Einkommensobergrenzen (netto jährlich in Euro) des Bewerbers: bei einer Familiengröße von

1 Person -> 30.000,-

2 Personen -> 45.000,-

·       für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze um je Euro 4.000,- bei Überschreitung der Einkommensgrenze um je Euro 800,- wird die Förderungshöhe jeweils um 20% verringert.

 

ACHTUNG: Die Punkte 2 bis 4 gelten erst für Ansuchen ab 1.10.2002

 

Art der Förderung

 

Annuitätenzuschuss des Landes Steiermark oder Direktdarlehen (nur für Familien

mit 3 Kindern und Haushalte mit Behinderten - mind. 80%ige Behinderung - Familienangehörigen)

 

Annuitätenzuschuss

 

Das Land leistet für ein Darlehen mit einer Laufzeit von 20 Jahren fixe Zuschüsse zur Verzinsung und Tilgung (Annuitätenzuschüsse). Die Annuitätenzuschüsse werden halbjährlich, jeweils zum 28. Februar und 31. August, direkt auf das Darlehenskonto überwiesen. Die Zuschüsse werden mit 1% jährlich verzinst und sind nach gänzlicher Tilgung des Darlehens nach 20 Jahren in den folgenden 9 Jahren an das Land zurückzuzahlen. Außerordentliche Tilgungen des Darlehens haben eine Laufzeitverkürzung zur Folge und verringern die Rückzahlungsverpflichtung gegenüber dem Land entsprechend. Die Zahlungsverpflichtung des Förderungswerbers für das Kapitaldarlehen beträgt im ersten Jahr monatlich 0,23% des Darlehensbetrages, wenn die Zinsen 8% betragen

und auch verrechnet werden. Dieser Rückzahlungsbetrag wird jährlich um rund 4% bis zur gänzlichen Tilgung des Kapitalmarktdarlehens gesteigert und ist 20 Jahre an das Geldinstitut zu leisten. Zinsen des Kapitalmarktdarlehens unter 8% verringern und Zinsen über 8% erhöhen die Rückzahlungsbelastung entsprechend. Ab dem 21. Jahr beträgt der Rückzahlungsbetrag für die geleisteten Annuitätenzuschüsse monatlich 1,15% des Darlehensbetrages und ist mit einer jährlichen Steigerung um 4% bis zum 29. Jahr an das Land Steiermark zu leisten.

 

Direktdarlehen

 

Ein Landesdarlehen erhalten, sofern nicht ausdrücklich um die Gewährung eines Annuitätenzuschusses angesucht wird: Förderungswerber mit drei oder mehr Kindern; Voraussetzung ist, das diese Kinder haushaltszugehörig sind und für Sie Familienbeihilfe bezogen wird. Schwerbehinderte (80% Erwerbsminderung), Familien mit einem behinderten Kind oder sonstige schwerbehinderten Angehörigen (nahe stehende Personen), die gemeinsam im Haushalt leben. Das Darlehen hat eine Laufzeit von 26 Jahren und wird mit 3% jährlich verzinst. Die genaue Staffel für Rückzahlungen (Tilgung und Verzinsung) können Sie bei uns einfordern.